Anmelde- und Abmeldeverfahren
Die Aufnahme setzt die Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen.
Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nachfolgender Dringlichkeitsstufen getroffen:
a) Geschwisterkinder, die in der Gemeinde wohnen
b) Kinder die in der Gemeinde wohnen
c) Geschwisterkinder
d) Kinder, deren Personensorgeberechtigten sich in einer besonderen Notlage befinden
e) Kinder, deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden
f) Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertagesstätte bedürfen
g) Altersstufe der Kinder
Die Aufnahme erfolgt für die in der Gemeinde wohnenden Kinder unbefristet.
Es gibt keinen festen Anmeldetermin. Die unverbindliche Voranmeldung für den Kindergarten oder der Krippe kann jederzeit erfolgen.
Die Formulare hierfür finden Sie im Bereich "Downloads".
Kündigung
Das Ausscheiden aus der Kindertagestätte erfolgt durch die schriftliche Kündigung seitens der Personensorgeberechtigten.
Die Kündigung ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig. Während des letzten Bildungsjahres (31.08 des Jahres) ist die Kündigung nur zum Ende des Bildungsjahres zulässig.